Ein paar Gedanken zu den ausgesetzten Sanktionen
Seit dem 1. Juli diesen Jahres gibt es keine Sanktionen mehr, wenn sich Arbeitssuchende oder Arbeitslose Mitmenschen weigern, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen.

Seit dem 1. Juli diesen Jahres gibt es keine Sanktionen mehr, wenn sich Arbeitssuchende oder Arbeitslose Mitmenschen weigern, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen. Dies gilt voraussichtlich bis Ende Juni 2023. Ein Jahr, in dem die Bewerberzahl drastisch sinken wird, was auch jetzt, nach 3 Monaten, deutlich spürbar ist.


Ist das gerade in Zeiten des offensichtlichen Personalmangels der richtige Weg?
Das sind Sorgen und Gedanken, die viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber tagtäglich begleiten.

In der heutigen Zeit, vor allem bei den neuen Generationen, wird viel Wert auf self love, healthy mind, work-life-balance etc. gesetzt. Aber was ist denn mit den Mitmenschen, denen an dieser Stelle aufgrund von Personalmangel die Mehrarbeit aufgebürdet wird. Die Freunde und Familie, die stattdessen die Zahlungen der Sozialkassen durch Ihre Arbeit finanzieren. Wirklich fair ist es nicht, andere die Arbeit für einen machen zu lassen.


Gerade in unserer Branche, der Arbeitnehmerüberlassung und -vermittlung, sind die Veränderungen deutlich spürbar. Wir möchten unsere Kunden mit geeignetem Personal unterstützten. Aber wo finden wir das Personal? Ein beträchtlicher Großteil der Bewerbungen, die wir aktuell über das Jobcenter / die Bundesagentur für Arbeit erhalten, ist anonym. Die Bewerber*innen dürfen selbst entscheiden, ob man sie anrufen kann, per E-Mail anschreiben oder sie per Post kontaktieren soll. Oder am besten gar nicht! Denn das alles sind keine Pflichtangaben mehr.


Diese Thematik macht es allen Arbeitgebern unglaublich schwer, noch geeignetes Personal mit
langfristiger Perspektive zu finden.

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