Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.01.2023
Gerne möchten wir Ihnen die Information mit auf den Weg geben, dass das Verfahren mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) es ab dem 01. Januar 2023 geändert wird.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

gerne möchten wir Ihnen die Information mit auf den Weg geben, dass das Verfahren mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) es ab dem 01. Januar 2023 geändert wird.

Wir Arbeitgeber sind künftig in der Pflicht, Ihre AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Wir werden keine alt bekannten „gelben Zettel“ mehr von Ihnen erhalten, sondern eine eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Wenn Sie demnach beim Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen, gilt für Sie weiterhin verpflichtend, uns umgehend über Ihren Ausfall und dessen Dauer zu informieren, doch Sie müssen keinen Nachweis in Papierform bei uns einreichen.

Weitere Details und sonstige Themen rund um die eAU werden wir in den nächsten Wochen noch mit Ihnen teilen.

Ihr PEDICON-Team

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